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Einen Wohnrechtsvertrag auf Abwohnbasis mit der Fundación abschliessen

zur Förderung der anthroposophischen Initiativen auf Lanzarote


Abwohnrecht ​Lanzarote ist „Ihre“ Insel und das Centro der Ort an dem Sie sich wohlfühlen, den frei gestaltbaren Urlaub bei einem reichhaltigen Angebot genießen und mit Freunden bzw. Familie häufig oder für längere Zeit wiederkommen? Für diese Menschen, die sich dem Centro verbunden fühlen und denen der Fortbestand und die weitere Entwicklung am Herzen liegt, gibt es eine Möglichkeit dies auch unterstützend zum Ausdruck zu bringen, mit einigen kleinen Annehmlichkeiten für sich selbst: Zielsetzung Die Fundación/Stiftung ist Eigentümer der von der Centro SL verwalteten Wohnanlage (Centro und Finca), in der auf Grundlage der anthroposophischen Menschenkunde die Ihnen bekannten therapeutischen und kulturellen Angebote erfolgen; der Abwohnrechtsvertrag dient der dauerhaften Förderung dieser ideellen Zielsetzung. Wohnrechts-Erwerb

Der Wohnrechtler als Darlehensgeber überweist den zu vereinbarenden Betrag auf das Konto der Fundación bei der GLS in Deutschland. Die jeweiligen Aufenthalte werden dann zu den jahreszeitlich üblichen Mietkonditionen des Centros verrechnet und der verbleibende Betrag zum Jahresende wird mit 1,5% verzinst und die Zinsen werden dem Stand hinzugerechnet. Sie wählen Ihr Wunschapartment (begrenzte Auswahl, da viele Apartments schon vergeben sind) im Centro oder auf der Finca; Sie müssen sich aber nicht festlegen und können ein Abwohnrecht auch ohne festes Apartment abschließen. Buchungsfristen Bei der Vereinbarung für ein bestimmtes Apartment ist zu beachten, dass dies bevorzugt Ihnen zur Verfügung steht, allerdings sollte Ihre Buchung spätestens 3 Monate im Voraus erfolgen, da sonst die Inanspruchnahme des Wohnrecht-Apartments nicht gewährleistet ist und Sie dann aber trotzdem selbstverständlich ein anderes Apartment zur Verfügung gestellt bekommen würden. Das Apartment bleibt also in der normalen Vermietung und wir werden uns bemühen, es auch innerhalb der 3-Monatsfrist frei zu machen, können dies aber bei entsprechendem Buchungsstand nicht garantieren. Für die Hauptbelegungszeiten Ostern und Weihnachten gilt hier eine Frist von 6 Monaten. Rechte Sie haben die Freiheit das Interieur  ihres Wunschapartments im bestimmten Rahmen etwas persönlicher zu gestalten z.B. Bilder, Bücher, sonstige Accessoires und sind von einigen Nebengebühren befreit: Nutzung des Safes und des Therapiebads, sowie der Teilnahme an den normalen Abendveranstaltungen im Centro-Saal. Das Wohnrechtsapartment kann von Ihnen natürlich auch der Familie oder Freunden zur Verfügung gestellt werden mit dem Abwohnrechts-Verrechnungsmodus. Kontakt Über weitere Details wird Sie der Präsident der Fundación Robert Schmid gerne informieren (E-Mail: robertschmid1@gmail.com, Tel. im Centro 0034 928 516 900) Wir freuen uns auf Ihr Interesse, ist dies doch in den sehr schwierigen Zeiten eine große Hilfe für unser gemeinsames Anliegen.



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